Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, drei Vizepräsidenten, dem Präsidialmitglied für Schriftführung, dem Präsidialmitglied für Finanzen, dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit und einem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.