Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Personen: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Rechnungsführer, dem Schriftführer und dem wissenschaftlichen Vorstand des MDC kraft Amtes.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.