Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens sechs Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Verantwortlichen für Ökologie und Umweltschutz oder weiteren Fachberatern und dem Verantwortlichen für den Rechtsverkehr.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden.