Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Vorstandsmitglied für Finanzen, dem Vorstandsmitglied für Organisation, dem Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit und dem Vorstandsmitglied für Kooperation und Außenkontakte.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied.