Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten.
Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Fachvertreter für Versicherungswissenschaft und bis zu drei Beisitzern.