| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und zugleich Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden je allein, den Kassenwart jeweils zusammen mit dem ersten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der erste Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |