Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Mitgliedern: dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.200,- DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn zuvor auf einer Mitgliederversammlung ein entsprechender Beschluss gefasst worden ist.