Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus :
a) dem Vorsitzenden,
b) dem Stellvertretenden Vorsitzenden,
c) dem Sportleiter
d) dem Schriftführer
e) dem Schatzmeister
f) dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Ersten Vorsitzenden.
Im Falle seiner Verhinderung durch die unter b) bis e) aufgeführten Vorstandsmitglieder in der Reihenfolge ihrer Aufführung.