Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und einem Vorstandsmitglied als Direktor des Archivs.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende, der Stellvertreter und der Direktor des Archivs sind jeweils berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein zu vertreten.