Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Mitgliedern:
dem Vorsitzenden,
dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Schriftführer,
dem Kassierer und
dem Beauftragten für Ökologie und Umwelt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.