Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Bundesvorsitzenden, dem geschäftsführenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter den Bundesvorsitzenden oder den geschäftsführenden Vorsitzenden.