Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Darüber hinaus können stellvertretende Vorsitzende bestellt werden, die Zahl der Vorstandsmitglieder muss jedoch ungerade sein.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.