Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 5.000,- DM,
der Anstellung und Entlassung von Arbeitnehmern und
der Anmietung von Geschäftsräumen
der Verein nur durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten werden kann.