Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und zwei Beisitzern, von denen einer für Protokollführung und einer für die Finanzen verantwortlich ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden oder durch einen der beiden Vorsitzenden und einem der Beisitzer.