Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Leiter Marketing und dem LeiterAngebotsplanung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Darunter der Vorsitzende, einer der stellvertretenden Vorsitzenden oder der Schatzmeister.