Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenführer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zur Vergabe von über 2.000,- DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.