Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und maximal fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder den Schatzmeister allein oder durch einen stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.