Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter, dem zweiten Stellvertreter und dem dritten Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder dem zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.