Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Vorsitzenden des NABau.
Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende jeweils gemeinsam mit dem Schatzmeister oder mit einem anderen Vorstandsmitglied.