Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Wirkungskreis: Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle, insbesondere alle im Zusammenhang mit dem Wareneinkauf und Warenverkauf stehenden Tätigkeiten.