Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und ggf. einem oder mehreren Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter den Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden.