Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Vorstandsmitgliedern: dem künstlerischen Leiter, dem Vorstandsvorsitzenden und ein bis drei weiteren Vorstandsmitgliedern, darunter dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstand. Der künstlerische Leiter und der Vorstandsvorsitzende sowie jeder von beiden mit dem stellvertretenden Vorsitzenden sind für den gesamten Vorstand vertretungsbefugt. Der stellvertretende Vorsitzende ist mit einem weiteren Vorstandsmitglied nur nach vorheriger Absprache mit dem künstlerischen Leiter und/oder dem Vorstandsvorsitzenden für den gesamten Vorstand vertretungsbefugt.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte, die den Verein in einer Höhe von über 10.000,- DM verpflichten, der Zustimmung aller Mitglieder bedürfen.