Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer, dem Zuchtwerbewart für Kaninchen, dem Zuchtwerbewart für Geflügel und dem Zuchtwerbewart für Meerschweinchen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.