Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vereinsmitgliedern: dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Dem ersten Vorsitzenden ist es unter ausdrücklicher Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB gestattet, Rechtsgeschäfte abzuschließen.