Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstands gegenüber Dritten wird in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften über 5000,- Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.