Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei, höchstens vier Personen, nämlich in jedem Fall aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden, bei drei Personen zusätzlich aus dem Schatzmeister und bei vier Personen zusätzlich aus dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000,- DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Beirats hierzu schriftlich erteilt ist.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.