Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten Spieltechnik, dem Vizepräsidenten Finanzen, dem Vizepräsidenten Recht, dem Vizepräsidenten Jugend & Entwicklung, dem Vizepräsidenten Leistungssport und dem Vizepräsidenten für besondere Aufgaben.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.