Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich aus bis zu zehn Personen zusammen, bestehend aus dem Vorsitz, dem stellvertretenden Vorsitz, dem Schatzmeister, einem Vorstandsmitglied des DIW Berlin, welches gleichzeitig Geschäftsführung des DIW Berlins ist. Der Vorstand mit bis zu sechs weiteren Mitgliedern erweitert werden.