Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Rechtsgeschäfte, die im Einzelfall einen Geschäftswert von 500 EUR (in Worten: fünfhundert Euro) nicht überschreiten, können vom Vorsitzenden allein getätigt werden.
Die Vertretung des Vorstandes wird mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er folgende Rechtsgeschäfte nur tätigen darf, wenn die Mitgliederversammlung diese zuvor beschlossen hat:
An-und Verkauf, Belastung und Nutzung von Grundstücken
Neu- und Erweiterungsbauten auf vereinseigenen Grundstücken mit Kosten von mehr als 30.000 EUR (in Worten: dreißigtausend Euro)
Aufnahme von Darlehen ab 30.000 EUR (in Worten dreißigtausend Euro)
Beteiligung an juristischen Personen und ihre Gründung zur Ausgliederung von unternehmerischen Tätigkeiten
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister sowie bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.