Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sechs Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer (Schriftführer), dem Verantwortlichen für Informationen, dem Verantwortlichen für Veranstaltungen, dem Schatzmeister und dem Satzungsverantwortlichen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.