Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei, höchstens fünf gleichberechtigten Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Wirkungskreis:a) Zeichnung aller Anträge, Zuwendungsbescheide und Verwendungsnachweise im Zusammenhang mit der Finanzierung der Projekte von HILFE-FÜR-JUNGS e.V. b) Zeichnung aller Ausgaben zur Erfüllung laufender Verträge (Personal, Miete, Versicherungen etc.) c) Abschluss von Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr und Einzelausgaben, wenn sie 25.000,00 EURO nicht übersteigen und soweit die Aufwendungen als Sachausgaben für die Arbeit der Geschäftsstelle und der Projekte des Vereins erforderlich sindd) Zeichnung von Verträgen für alle Mitarbeiter, soweit sie nach dem Stellenplan genehmigt sind, darüber hinaus für Aushilfskräfte und Vertretungen (wg. Krankheit, Urlaub etc.) e) Vertretung des Vereins in arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten und sich daraus ergebenden erstinstanzlichen Prozessen.