| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit dem Schatz.
Bei Verhinderung vertritt der andere zusammen mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung tritt der Schriftführer an seine Stelle. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden. |