Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
mit dem Wirkungskreis Einberufung und Durchführung einer Mitgliederversammlung und Wahrnehmung der Rechte des Vereins hinsichtlich des Abschlusses von Vergleichen mit Gläubigern jeweils zusammen mit dem Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schilfert.
Der Wirkungskreis des Notvorstandes ist dahingehend erweitert, dass er auch berechtigt ist, zusammen mit dem Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schilfert anstehende Überweisungen vom Vereinskonto zu tätigen und sich dazu als zeichnungsberechtigt für das Vereinskonto eintragen zu lassen.