Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte ab einem Volumen von 300,- EUR sind von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern abzuschließen.