Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand ist lediglich berechtigt, die laufenden Geschäfte bzw. Einzelausgaben bis zu einer Höhe von 2.500,00 EUR abzuwickeln. Darüber hinaus ist der Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.