Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden / Geschäftsführer, dem zweiten Vorsitzenden / Organisationsverantwortung, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Gewässer- und Umweltschutzwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.