Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und Verantwortlichen für Energie und Wasser, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Verantwortlichen für Umweltschutz und Sicherheit .
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.