Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Nutzerwechselbeauftragten, dem Beauftragten für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit und dem Bezirksgartenfachberater.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.