Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften bis 300,- € haben die Vorstandsmitglieder gemäß § 26 BGB Einzelvertretungsbefugnis. Ausgaben zwischen 300,- € und 1000,- € bedürfen der Zustimmung des gesamten Vorstandes. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1000,- € belasten, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Bei Grundstücksverträgen bedarf es der Zustimmung der Hauptversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Vereins, wobei 51 % der Mitglieder anwesend sein müssen.