Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in und dem/der Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Hinsichtlich des Kontos des Vereins sind nur der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit dem/der Schatzmeister/in zur Zeichnung und zur Abhebung berechtigt.