| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus dem ersten Vorsitzenden/President, dem stellvertretenden Vorsitzenden/Vice President, dem Schriftführer/Secretary, dem Kassenwart/Treasurer, dem Bau-Obmann/House Member, dem Boots-Obmann/Captain of Boats, dem Hafenmeister/Harbour Master, dem Regatta-Obmann/Racing Member, dem Verbindungsbeauftragten/Liaison Member, dem Mitglied für Öffentlichkeitsarbeit/Publicity Member, dem Veranstaltungsbeauftragten/Entertainment Member, dem Gastronomiebeauftragten/Bar Member und dem Jugend-Obmann/Youth Worker.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |