Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und einem Beisitzer. Der Rektor der HfM gehört dem Vorstand kraft Amtes an.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.