Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide Vorsitzende jeweils allein.
Der Schriftführer und der Kassenwart vertreten gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder durch Vollmacht.