Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Vorsitzenden Verwaltung (erster Stellvertreter), dem Vorsitzenden Sport (zweiter Stellvertreter) und dem Vorsitzenden Finanzen (dritter Stellvertreter).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.