Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus Landesvorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einen Geschäftswert über 1.023,- EUR bedürfen eines Beschlusses des Vereinsvorstandes.