Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und sechs Vizepräsidenten, darunter der Vizepräsident für Finanzen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Präsident oder der Vizepräsident für Finanzen.