| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen: dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter / Kassenwart und dem zweiten Stellvertreter / Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die drei Vorstandsmitglieder. |