Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten bis zu einem Betrag von EUR 500,00 durch jedes Vorstandsmitglied allein, über den Betrag hinaus bis EUR 1000,00 vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder und ab EUR 1000,00 vertreten alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.