Wirkungskreis: Dieser umfasst die notwendigen Arbeiten für die Betreuung und Abwicklung von Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit und des Landes Berlin für arbeitslose Musiker oder Musikwissenschaftler. Er ist berechtigt, Arbeitsverträge und Aufträge im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu unterzeichnen. Zu diesem Zweck darf er über das bestehende Vereinskonto und die für die Maßnahme eröffneten Konten verfügen.