Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, der auch die Aufgaben des Schatzmeisters wahrnimmt und mindestens zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.